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BAG, 26.02.1964 - 5 AR 66/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitgeberverband - Bezirksleitungen einer Gewerkschaft - Gemeinschaftlicher Gerichtsstand - Parteifähigkeit
Papierfundstellen
- DB 1964, 519
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Gleichwohl können Untergliederungen von Gewerkschaften selbst beteiligtenfähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 26. Februar 1964 - 5 AR 66/64 - AP Nr. 5 zu § 36 ZPO; BAGE 26, 107 = AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972). - LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00
Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Hanau, 12.09.2008 - 3 Ga 3/08
Rechtswidrigkeit eines Streiks bei Bestehen einer Gewerkschaft auf einem …
Die Parteifähigkeit der Gewerkschaft gilt jedoch nicht ohne weiteres auch für ihre Untergliederungen (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Februar 1964, Az.: 5 AR 66/64 = AP Nr. 5 zu § 36 ZPO), etwa dann nicht, wenn diese nicht selbst tariffähig sind (vgl. BGH vom 21. März 1972, Az.: VI ZR 157/70 = DB 1972, 928).
- LAG Hamm, 04.08.1999 - 18 Sa 2151/98
Zum Anspruch auf Ersatz entstandener Eigen- und Fremdschäden gegen streikende …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Lübeck, 29.05.2001 - 6 Ga 21/01
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf; …
Dies trifft etwa für die Kreis- und Bezirksleitungen der ... zu (…Germelmann/Mattes/Prütting a.a.O. m.w.N.), nicht dagegen für die Bezirksleitung der ... (BAG Beschluss vom 26.02.1964 5 AR 66/64 - AP-Nr. 5 zu § 36 ZPO). - ArbG Passau, 02.10.2007 - 1 Ga 20/07 Dies gilt nicht ohne weiteres auch für ihre Untergliederungen (vgl. BAG, Beschl.v. 26.02.1964, Az. 5 AR 66/64 = AP Nr. 5 zu § 36 ZPO m. Anm. Pohle - betr. die Bezirksleitungen einer Gewerkschaft), etwa dann nicht, wenn diese nicht selbst tariffähig sind (vgl. BGH, Entsch.v. 21.03.1972, Az. VI ZR 157/70 = MDR 1972, 859 = DB 1972, 928 - betr. die Bezirksverwaltungen der Deutschen Postgewerkschaft).