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   BAG, 26.02.1964 - 5 AR 66/64   

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https://dejure.org/1964,872
BAG, 26.02.1964 - 5 AR 66/64 (https://dejure.org/1964,872)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1964 - 5 AR 66/64 (https://dejure.org/1964,872)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1964 - 5 AR 66/64 (https://dejure.org/1964,872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeberverband - Bezirksleitungen einer Gewerkschaft - Gemeinschaftlicher Gerichtsstand - Parteifähigkeit

Papierfundstellen

  • DB 1964, 519
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Gleichwohl können Untergliederungen von Gewerkschaften selbst beteiligtenfähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 26. Februar 1964 - 5 AR 66/64 - AP Nr. 5 zu § 36 ZPO; BAGE 26, 107 = AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

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  • ArbG Hanau, 12.09.2008 - 3 Ga 3/08

    Rechtswidrigkeit eines Streiks bei Bestehen einer Gewerkschaft auf einem

    Die Parteifähigkeit der Gewerkschaft gilt jedoch nicht ohne weiteres auch für ihre Untergliederungen (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Februar 1964, Az.: 5 AR 66/64 = AP Nr. 5 zu § 36 ZPO), etwa dann nicht, wenn diese nicht selbst tariffähig sind (vgl. BGH vom 21. März 1972, Az.: VI ZR 157/70 = DB 1972, 928).
  • LAG Hamm, 04.08.1999 - 18 Sa 2151/98

    Zum Anspruch auf Ersatz entstandener Eigen- und Fremdschäden gegen streikende

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  • ArbG Lübeck, 29.05.2001 - 6 Ga 21/01

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf;

    Dies trifft etwa für die Kreis- und Bezirksleitungen der ... zu (Germelmann/Mattes/Prütting a.a.O. m.w.N.), nicht dagegen für die Bezirksleitung der ... (BAG Beschluss vom 26.02.1964 5 AR 66/64 - AP-Nr. 5 zu § 36 ZPO).
  • ArbG Passau, 02.10.2007 - 1 Ga 20/07
    Dies gilt nicht ohne weiteres auch für ihre Untergliederungen (vgl. BAG, Beschl.v. 26.02.1964, Az. 5 AR 66/64 = AP Nr. 5 zu § 36 ZPO m. Anm. Pohle - betr. die Bezirksleitungen einer Gewerkschaft), etwa dann nicht, wenn diese nicht selbst tariffähig sind (vgl. BGH, Entsch.v. 21.03.1972, Az. VI ZR 157/70 = MDR 1972, 859 = DB 1972, 928 - betr. die Bezirksverwaltungen der Deutschen Postgewerkschaft).
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